Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen: 
        
            - 1.
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                der Teilungsplan und seine Anlagen; 
- 2.
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                die Bilanz der LPG; 
- 3.
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                der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht; 
- 4.
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                der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.