Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 29.06.1990


§ 62 LwAnpG Kosten

Die Kosten des Verfahrens zur Feststellung der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse trägt das Land (Staat).