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Landwirtschafts-Altschuldenverordnung (LwAltschV)
Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes


Ausfertigungsdatum: 19.11.2004

Eingangsformel
§ 1 Angemessenheit der Vergütungen
§ 2 Vorzulegende Unterlagen
§ 3 Allgemeine Grundsätze zur Ermittlung des Ablösebetrages
§ 4 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus Gewinn
§ 5 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens
§ 6 Berücksichtigung noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus der Rangrücktrittsvereinbarung
§ 7 Ermittlung des Mindestablösebetrages nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
§ 8 Barwertberechnung
§ 9 Verfahrensgrundsätze zur Bestimmung des Ablösebetrages
§ 10 Inkrafttreten
Anhang (zu § 2 Abs. 1 LwAltschV - Kalenderjahr)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3
Anhang (zu § 2 Abs. 1 LwAltschV - Wirtschaftsjahr)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3

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