Ausfertigungsdatum: 23.07.1992
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
        (2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft: 
        
        1. 
        
(3) und (4)