Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung (LuftRegV)
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Ausfertigungsdatum: 02.03.1999


§ 1 LuftRegV Aufbau des Registers

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager. Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt. Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.