Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG)
Gesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte

Ausfertigungsdatum: 05.06.1997


§ 8 LuftNaSiG Inkrafttreten

Die §§ 2 und 3 treten am 1. Juli 1997 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.