3. DVLuftGerPV (LuftGerPV1998DV 3)
Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Anerkennung von Prüfstellen zur Musterprüfung von Luftsportgerät)

Ausfertigungsdatum: 27.11.2001


§ 9 LuftGerPV1998DV 3 Anzeigepflicht

Ergeben sich bei der anerkannten Prüfstelle Änderungen gegenüber den Voraussetzungen für die Anerkennung, sind diese unverzüglich dem Luftfahrt-Bundesamt schriftlich mitzuteilen.