Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen

Ausfertigungsdatum: 08.11.1985


§ 1 LPachtVG Anwendungsbereich

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.