(LorbBlErl 2013)
Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

Ausfertigungsdatum: 22.05.2013


Art II LorbBlErl 2013

(1) Das Silberne Lorbeerblatt ist ein Ehrenzeichen. Es wird als Auszeichnung für herausragende sportliche Leistungen auf internationaler Ebene verliehen.

(2) Bei der Wertung der Leistung wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt.

(3) Die oder der Auszuzeichnende erhält neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde.

(4) Bei der Auszeichnung einer Mannschaftsleistung erhält die Mannschaft eine vergrößerte Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes und eine Verleihungsurkunde.