Ausfertigungsdatum: 25.01.2010
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 33 - 34;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
................................. | ||
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau ................................. | |
geboren am ................................. | in ................................. |
hat am ................................. | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin vom 25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26), die zuletzt durch Artikel 39 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | Note | |||
I. | Grundlegende Qualifikationen | ............. | ||
Prüfungsbereiche: | ||||
Rechtsbewusstes Handeln | ............. | |||
Betriebswirtschaftliches Handeln | ............. | |||
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | ............. | |||
Zusammenarbeit im Betrieb | ............. | |||
Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | ............. | |||
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............. in ............. vor ............. abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich ............. freigestellt.“) |
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II. | Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
Punkte | Note | |||
1. Integrative schriftliche Situationsaufgaben
(in zwei der folgenden Handlungsbereiche) Logistikprozesse Betriebliche Organisation und Kostenwesen Führung und Personal |
............. ............. ............. |
............. ............. ............. |
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2. Fachgespräch im Handlungsbereich
............. |
............. |
............. |
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(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............. in ............. vor ............. abgelegte Prüfung in ............. von der Situationsaufgabe/dem Fachgespräch im Handlungsbereich ............. freigestellt.“) |
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III. | Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen | |||
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ............. in ............. vor ............. erbracht. |
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum .............
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Unterschrift(en) ............. |
(Siegel der zuständigen Stelle) |