Ausfertigungsdatum: 25.01.2010
        (Fundstelle: BGBl. I 2010, 33 - 34;
        
        bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
    
| ................................. | ||
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) | 
| Herr/Frau ................................. | |
| geboren am ................................. | in ................................. | 
| hat am ................................. | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss | 
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin vom 25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26), die zuletzt durch Artikel 39 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
| Punkte | Note | |||
| I. | Grundlegende Qualifikationen | ............. | ||
| Prüfungsbereiche: | ||||
| Rechtsbewusstes Handeln | ............. | |||
| Betriebswirtschaftliches Handeln | ............. | |||
| Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | ............. | |||
| Zusammenarbeit im Betrieb | ............. | |||
| Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten | ............. | |||
| (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............. in ............. vor ............. abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich ............. freigestellt.“) | ||||
| II. | Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
| Punkte | Note | |||
| 1. Integrative schriftliche Situationsaufgaben (in zwei der folgenden Handlungsbereiche) Logistikprozesse Betriebliche Organisation und Kostenwesen Führung und Personal | ............. ............. ............. | ............. ............. ............. | ||
| 2. Fachgespräch im Handlungsbereich ............. | ............. | ............. | ||
| (Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ............. in ............. vor ............. abgelegte Prüfung in ............. von der Situationsaufgabe/dem Fachgespräch im Handlungsbereich ............. freigestellt.“) | ||||
| III. | Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen | |||
| Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ............. in ............. vor ............. erbracht. | 
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
| Datum ............. | 
| Unterschrift(en) ............. | 
| (Siegel der zuständigen Stelle) |