(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1473)
- 1.
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Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- 2.
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Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- 3.
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Lebensmittelrecht
- 4.
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Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- 5.
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Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- 6.
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Havarieplan, Krisenmanagement
- 7.
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Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- 8.
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Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- 9.
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Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- 10.
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Reinigung und Desinfektion