(1) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ wählt der Prüfling einen der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei.
    
        (2) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ werden folgende Handlungsbereiche geprüft: 
        
            - 1.
- 
                Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben, 
- 2.
- 
                Vertriebskonzepte entwickeln, 
- 3.
- 
                Warenströme und Retourenmanagement organisieren, 
- 4.
- 
                Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen, 
- 5.
- 
                Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen, 
- 6.
- 
                Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren, 
- 7.
- 
                Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren, 
- 8.
- 
                Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie 
- 9.
- 
                Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.