Ausfertigungsdatum: 25.06.2018
§ 1 Lkw-MautV Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
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die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen,
- 2.
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die Einzelheiten der Mautentrichtung und der Nutzung der technischen Einrichtungen zur Mauterhebung,
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das Verfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und
- 4.
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das Verfahren zur Erstattung der Maut.