Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen,
- 6.
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Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 7.
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Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffe in der Leuchtröhrenherstellung,
- 8.
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Wiederaufarbeiten von Leuchtröhren,
- 9.
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Verarbeiten von Glas zu Leuchtröhren,
- 10.
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Einbringen von Leuchtstoffen,
- 11.
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Elektrotechnische Kenntnisse für den Betrieb von Leuchtröhren,
- 12.
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Verarbeiten von Elektroden,
- 13.
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Evakuieren und Füllen von Leuchtröhren,
- 14.
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Einbrennen, Prüfen und Kennzeichnen von Leuchtröhren.