Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen, 
- 6.
- 
                Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, 
- 7.
- 
                Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffe in der Leuchtröhrenherstellung, 
- 8.
- 
                Wiederaufarbeiten von Leuchtröhren, 
- 9.
- 
                Verarbeiten von Glas zu Leuchtröhren, 
- 10.
- 
                Einbringen von Leuchtstoffen, 
- 11.
- 
                Elektrotechnische Kenntnisse für den Betrieb von Leuchtröhren, 
- 12.
- 
                Verarbeiten von Elektroden, 
- 13.
- 
                Evakuieren und Füllen von Leuchtröhren, 
- 14.
- 
                Einbrennen, Prüfen und Kennzeichnen von Leuchtröhren.