Landbeschaffungsgesetz (LBG)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 23.02.1957


§ 60 LBG

Der Rechtsstreit ist zwischen dem Entschädigungsberechtigten und dem Bund zu führen. Dies gilt sinngemäß, wenn der Rechtsstreit eine Ausgleichszahlung betrifft.