Ausfertigungsdatum: 06.03.2002
(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. | Erster Ausbildungsabschnitt | |||
a) | Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE, | |||
b) | Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und | |||
c) | Einweisung bei einer Standortverwaltung | 2 1/2 Monate, | ||
2. | Zweiter Ausbildungsabschnitt feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 5 1/2 Monate, | ||
3. | Dritter Ausbildungsabschnitt praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden | 6 Monate, | ||
4. | Vierter Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule | 1 Monat und | ||
5. | Fünfter Ausbildungsabschnitt Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 3 Monate. |
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.