(1) Der Bundesnachrichtendienst ermittelt die Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreibung.
(2) Bewerbungen sind an den Bundesnachrichtendienst zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein tabellarischer Lebenslauf,
- 2.
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ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 3.
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Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeit seit der Schulentlassung,
- 4.
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gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters,
- 5.
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gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
- 6.
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gegebenenfalls eine Ablichtung des Zulassungsscheins, des Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.