(LAP-mDBNDV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 49 LAP-mDBNDV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.