Ausfertigungsdatum: 22.06.2004
(1) Der Abschlusslehrgang vertieft und ergänzt die im Praktikum II erworbenen laufbahnspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten fachtheoretisch. Er soll die Fähigkeit vermitteln, Aufgaben der Laufbahn selbständig wahrzunehmen. Der Abschlusslehrgang dient insbesondere der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrganges sind