(1) Der Einführungslehrgang vermittelt Grundkenntnisse über
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die Grundsätze der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland,
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Funktionen und Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung,
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Aufgaben, Befugnisse und Abläufe des Bundesnachrichtendienstes.
(2) Er dient auch zur Einführung in die Aufgabengebiete des Praktikums I.