§ 14 LAP-htVerwDV Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Fachrichtungen. Anzahl, Dauer und Inhalt der Ausbildungsabschnitte sind für jede Fachrichtung in Teil 2 geregelt.
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