(LAP-htVerwDV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 20.08.2004


§ 11 LAP-htVerwDV Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.