(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
    
        (2) Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen: 
        
            - 1.
- 
                ein Lebenslauf, 
- 2.
- 
                ein Lichtbild aus neuester Zeit, 
- 3.
- 
                Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997, 
- 4.
- 
                eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und 
- 5.
- 
                
                    gegebenenfalls Kopien
                     
                        - a)
- 
                            des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und 
- b)
- 
                            des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.