(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein Lebenslauf,
- 2.
-
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
- 3.
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Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,
- 4.
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eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und
- 5.
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gegebenenfalls Kopien
- a)
-
des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
- b)
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des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.