(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an das Auswärtige Amt zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen,
- 2.
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ein ausformulierter Lebenslauf in deutscher Sprache, der auch Angaben über besondere Interessen und Fähigkeiten und die Motive der Bewerbung enthält,
- 3.
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ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 4.
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Belege über den Bildungsgang; Zeugnisse über Kenntnisse in Sprachen, die im Auswahlverfahren nicht geprüft werden, und in besonderen Sachgebieten; Nachweise über Praktika und Berufstätigkeiten, jeweils in Ablichtung,
- 5.
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eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber, ob sie oder er in einem Ermittlungs- oder sonstigen Strafverfahren beschuldigt wird, sowie
- 6.
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gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.