(LAP-gntDBWVV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Ausfertigungsdatum: 14.03.2005


§ 10 LAP-gntDBWVV Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.