Ausfertigungsdatum: 14.03.2005
(1) Die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
1. | Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter | im Vorbereitungsdienst, |
2. | Regierungsinspektorin zur Anstellung/ Regierungsinspektor zur Anstellung | in der Probezeit bis zur Anstellung, |
3. | Regierungsinspektorin/Regierungsinspektor | im Eingangsamt, |
4. | Regierungsoberinspektorin/Regierungsoberinspektor | im ersten Beförderungsamt, |
5. | Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann | im zweiten Beförderungsamt, |
6. | Regierungsamtsrätin/Regierungsamtsrat | im dritten Beförderungsamt und |
7. | Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsrat | im vierten Beförderungsamt. |
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.