(LAP-gDFm/EloAufklBundV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Ausfertigungsdatum: 22.08.2006


§ 43 LAP-gDFm/EloAufklBundV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.