§ 16 LAP-gDFm/EloAufklBundV Praxisbezogene Lehrveranstaltung III
In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten
1.
Staats- und Europarecht,
2.
Verwaltungsrecht und
3.
Zivilrecht,
soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.
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