(LAP-gDFm/EloAufklBundV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Ausfertigungsdatum: 22.08.2006


§ 14 LAP-gDFm/EloAufklBundV Praxisbezogene Lehrveranstaltung I

(1) In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung I werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. Außerdem werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Grundzüge der einzelnen Fachgebiete eingeführt.

(2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse und in Teilgebieten auch vertiefende Kenntnisse vermittelt:

1.
Elektronische Kampfführung,
2.
Allgemeine Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung,
3.
Organisation der nationalen Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung,
4.
Grundlagen und Besonderheiten im Fernmeldebetrieb,
5.
Grundlagen und Besonderheiten im Betrieb von Navigations-, Ortungs-, Lenk-, Leit- und Erfassungssystemen,
6.
Nachrichtengewinnung und Erfassung,
7.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung,
8.
Informationsbeschaffungsmanagement des Bundes,
9.
Militärische Führung und Führungssysteme in der Bundeswehr,
10.
Technische Grundlagen,
11.
Kommunikationssysteme und
12.
Informationsaustausch und Sicherheit.