(LAP-gDFm/EloAufklBundV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Ausfertigungsdatum: 22.08.2006


§ 12 LAP-gDFm/EloAufklBundV Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in Praktika und praxisbezogene Lehrveranstaltungen:

1.Einführungspraktikum am Ausbildungs-stammplatz2 Wochen,
2.Praxisbezogene Lehrveranstaltung I12 Wochen,
3.Praktikum I12 Wochen,
4.Praxisbezogene Lehrveranstaltung II8 Wochen,
5.Praktikum II22 Wochen,
6.Praxisbezogene Lehrveranstaltung III8 Wochen,
7.Praktikum III6 Wochen,
8.Praxisbezogene Lehrveranstaltung IV8 Wochen.

(2) Von der Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte kann abgewichen werden. Die Abweichungen ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan (§ 19 Abs. 2 Satz 3). Die Ausbildung kann durch Exkursionen zu Dienststellen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes sowie zu Behörden, Gerichten, industriellen, kaufmännischen oder kulturellen Einrichtungen ergänzt werden. Die jeweilige Exkursion ordnet die Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung (§ 19 Abs. 2 Satz 1) an.