(LAP-gDFm/EloAufklBundV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Ausfertigungsdatum: 22.08.2006


§ 1 LAP-gDFm/EloAufklBundV Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes mit den Fachgebieten Technik und Sprachen umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärterim Vorbereitungsdienst,
2.Regierungsinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Regierungsinspektor zur Anstellung (z. A.)in der Probezeit bis zur Anstellung,
3.Regierungsinspektorin/Regierungsinspektorim Eingangsamt,
4.Regierungsoberinspektorin/Regierungsoberinspektorim ersten Beförderungsamt,
5.Regierungsamtfrau/Regierungsamtmannim zweiten Beförderungsamt,
6.Regierungsamtsrätin/Regierungsamtsratim dritten Beförderungsamt und
7.Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsratim vierten Beförderungsamt.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.