(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
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ein tabellarischer Lebenslauf,
- 2.
-
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 3.
-
eine Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Hochschule oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsabschlusses sowie eine Ablichtung der Diplomurkunde, zumindest jedoch eine Bescheinigung des vorletzten Studiensemesters,
- 4.
-
gegebenenfalls
- a)
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Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten nach der Schulentlassung oder nach Abschluss der Hochschulausbildung,
- b)
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eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
- c)
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eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes.