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(LandBauMTAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin


Ausfertigungsdatum: 25.07.2008

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2014 I 811

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 9 Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)   Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin

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