Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen

Ausfertigungsdatum: 06.03.2007


§ 12 LärmVibrationsArbSchV Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

Der Ausschuss nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei lärm- oder vibrationsbezogenen Gefährdungen. § 24 Abs. 4 und 5 der Betriebssicherheitsverordnung gilt entsprechend.