(KüchMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Ausfertigungsdatum: 05.08.2003


Anlage 2 KüchMeistPrV (zu § 9 Abs. 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1566 - 1567;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Muster

...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Herr/Frau .....................................................................
geboren am ............................. in ..................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin vom 5. August 2003
(BGBl. I S. 1560), die zuletzt durch Artikel 38 der Verordnung vom
26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,
mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Note 1)
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen .............
Qualifikationsbereiche: Punkte 2)
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft,
1. Volks- und Betriebswirtschaft ...............
2. Rechnungswesen ...............
3. Recht und Steuern ...............
4. Unternehmensführung ...............

(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
nach § 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prüfung vom
Prüfungsbestandteil .... freigestellt.")

Note 1)
II. Handlungsspezifische Qualifikationen .............
Qualifikationsschwerpunkte: Punkte 2)
1. Mitarbeiter führen und fördern ...............
2. Abläufe planen, durchführen und
kontrollieren ...............
3. Produkte beschaffen und pflegen ...............
4. Speisentechnologie und ernährungs-
wissenschaftliche Kenntnisse anwenden ...............
5. Gäste beraten und Produkte vermarkten ...............
Weitere Prüfungsleistung
Situationsbezogenes gastorientiertes
Fachgespräch ...............

(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach
§ 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prüfung von
Prüfungsbestandteil .... freigestellt.")

III. Praktische Prüfung .............
IV. Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 4
den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
Qualifikationen durch die Prüfung am .... in .... vor .... erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ...........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)

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1) Die beiden Gesamtnoten für die Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene
Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen" werden
jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen gebildet.
2) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:
............................................................................