(KSchG)
Kündigungsschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 10.08.1951


§ 8 KSchG Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.