(KSchG)
Kündigungsschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 10.08.1951


§ 25 KSchG Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.