(KrW/AbfMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

Ausfertigungsdatum: 23.02.2005


§ 10 KrW/AbfMeistPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.