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Kreditfinanzierungsgesetz 1967 (KredFinG 1967)
Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967

Ausfertigungsdatum: 11.04.1967


§ 6 KredFinG 1967

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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