(KredAnstWiAÜV)
Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Ausfertigungsdatum: 13.09.1994


§ 5 KredAnstWiAÜV

Diese Verordnung tritt am Ende des Tages nach ihrer Verkündung in Kraft.