(KraftStG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 21.12.1927


§ 6 KraftStG Entstehung der Steuer

Die Steuer entsteht mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums.