(KraftStCHEV)
Verordnung über die kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung von schweizerischen Straßenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

Ausfertigungsdatum: 27.03.1985


§ 5 KraftStCHEV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.