(KOVVfG)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung

Ausfertigungsdatum: 02.05.1955


§ 52 KOVVfG

In den am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Sachen sind für das weitere Verfahren die Vorschriften dieses Gesetzes maßgebend.