(KOVVfG)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung

Ausfertigungsdatum: 02.05.1955


§ 48 KOVVfG

Die Entscheidung über die Rückzahlung einer Kapitalabfindung ist auch für das Verfahren auf Befriedigung aus einer für den Rückzahlungsanspruch bestellten Sicherungshypothek bindend.