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< § 13
Anlage >

Erstattungsverordnung (KOV)
Verordnung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in Versorgungskrankenanstalten der Länder

Ausfertigungsdatum: 31.07.1967


§ 14 KOV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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