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Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV)
Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe


Ausfertigungsdatum: 01.10.2005

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2013 I 4040

Eingangsformel
§ 1 Festsetzung des Kostenbeitrags
§ 2 Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen
§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
§ 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
§ 5 Behandlung hoher Einkommen
§ 6 Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige
§ 7 Einsatz des Kindergelds
Schlussformel
Anlage

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