In dem Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist, 
        
            - 1.
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                die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, 
- 2.
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                den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche Überlegungen sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen, 
- 3.
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                das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und 
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                mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Kosmetiker-Gewerbe zu berücksichtigen.