Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Solange die §§ 8 bis 11 der Fahrpersonalverordnung vom 22. August 1969 (BGBl. I S. 1307, 1791), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307) geändert worden ist, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht geändert werden, ist auf diese Bußgeldvorschriften § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 des Fahrpersonalgesetzes in der bis zum 19. Mai 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.