Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind:
- 1.
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„Gesamtvorhaben KONSENS“ das Zusammenwirken des Bundes und der Länder nach § 1,
- 2.
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„IT-Verfahren“ die Zusammenfassung mehrerer Software-Entwicklungen,
- 3.
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„Hauptversion“ eine neue Version einer Software mit signifikant erweiterter Funktionalität,
- 4.
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„Vorhabensplan“ der jährlich fortzuschreibende Plan der zu entwickelnden IT-Verfahren und Software,
- 5.
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„Sourcingstrategie“ die Entwicklung, Anpassung und Planung einer Beschaffungsstrategie zum Einsatz interner und externer Unterstützung,
- 6.
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„Architektur“ eine Beschreibung von IT-, Fach- und Betriebsarchitektur einschließlich der technischen Basis, auf der IT-Verfahren oder Software zur Umsetzung der festgelegten Anforderungen bereitgestellt werden müssen.