Ausfertigungsdatum: 14.08.2017
(1) Das Anforderungsmanagement ist ein systematischer Ansatz zur Definition, Erfassung, Analyse und Bewertung, Abstimmung und Priorisierung von Anforderungen an die zu entwickelnden IT-Verfahren und die zu entwickelnde Software sowie ihrer Pflege. Es umfasst Maßnahmen zur Steuerung, Kontrolle und Verwaltung dieser Anforderungen. Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen werden in Form von Lastenheften beschrieben.
(2) Das Anforderungsmanagement ist zugleich eine zentrale Organisationseinheit nach § 14. Es hat die Aufgabe, die Abstimmung zwischen den zentralen Organisationseinheiten und den im Gesamtvorhaben KONSENS definierten Gremien und Rollen, soweit sie mit der Definition, Erfassung, Analyse und Bewertung von Anforderungen befasst sind, zu koordinieren.
(3) Aufgaben des Anforderungsmanagements als zentrale Organisationseinheit sind insbesondere